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„Schädliche Gespräche“

Über den Versuch, mit Gefangenen im Hochsicherheitstrakt zu sprechen.

Produktion: Radio Bremen 1991

Dieser Bericht enthält Originaltöne, aber der Stimmen derer, um die es geht, sind nicht zu hören. „Gemäß Paragraf 25 Ziffer 2 Strafvollzugsgesetz kann der Anstaltsleiter Besuche bei Personen untersagen, die nicht Angehörige des Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß sie einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben“ – schrieb mir der Präsident des Justizvollzugsamts Celle am 10. Oktober 1989. Und weiter: „Mit dem angestrebten Interview (der in der JVA Celle einsitzenden Strafgefangenen Karlheinz Dellwo, Lutz Taufer und Knut Folkerts, M.O.) verfolgen Sie offensichtlich die Absicht, darüber zu publizieren:“
Antrag abgelehnt, Chance vertan – zu erfahren, wie Terroristen, die seit Jahren im Gefängnis sitzen, heute denken. Und ob es stimmt, dass der Terrorismus aus den Zellen der Hochsicherheitsabteilungen in Gang gehalten wird. War es so - obwohl drei von ihnen ihr Interesse bekundet hatten, von mir interviewt zu werden? Dem wollte ich einfach auf den Grund gehen. Vergebens.

Redaktion: Günter Demin
Regie: Gottfried von Einem