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„Schädliche Gespräche“ Über den Versuch, mit Gefangenen im Hochsicherheitstrakt zu sprechen. Produktion: Radio Bremen 1991 Dieser
Bericht enthält Originaltöne, aber der Stimmen derer, um die es geht, sind
nicht zu hören. „Gemäß Paragraf 25 Ziffer 2 Strafvollzugsgesetz kann der
Anstaltsleiter Besuche bei Personen untersagen, die nicht Angehörige des
Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß sie
einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben“ – schrieb mir der
Präsident des Justizvollzugsamts Celle am 10. Oktober 1989. Und weiter: „Mit
dem angestrebten Interview (der in der JVA Celle einsitzenden Strafgefangenen Karlheinz
Dellwo, Lutz Taufer und Knut Folkerts, M.O.) verfolgen Sie offensichtlich die
Absicht, darüber zu publizieren:“ Redaktion: Günter Demin
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